Vorkommende Missbildungen bei Zierfischen oder erblichen Veränderungen im Körperbau wie Verkrümmungen der Wirbelsäule, des Schädels, der Flossen und erbliche Veränderungen in der Färbung.


Bei derartigen Erscheinungen sind die betreffenden Fische abzutöten, sollten sich erbliche Missbildungen wiederholen, ist der ganze Stamm von einer Weiterzucht auszuschliessen.

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